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Rechtliches

Hinweis zur Kundensegmentierung

Ein detaillierter Entwurf dazu, wie Kunden nach dem Schweizer Finanzdienstleistungsrecht segmentiert würden und was jede Segmentierung bedeutet. Heute wird kein Kunde segmentiert, da kein Onboarding aktiv ist.

Entwurf — noch nicht in Kraft — rechtliche und Compliance-Genehmigung erforderlich

Entwurf — noch nicht in Kraft

Dieses Dokument ist ein Platzhalter, der für die interne Prüfung erstellt wurde. Es stellt keine Rechtsberatung dar, ist nicht endgültig und regelt noch keine Beziehung zu Quantari. Endgültige Richtlinien werden veröffentlicht, bevor eine Dienstleistung verfügbar wird.

Entwurfsübersetzung

Dies ist eine Entwurfsübersetzung, die zu Informationszwecken bereitgestellt wird. Die englische Fassung ist die massgebliche und vorrangige Version; bei Abweichungen gilt die englische Fassung. Dieses Dokument ist noch nicht in Kraft und erfordert eine rechtliche und Compliance-Genehmigung.

Zweck und Status

Dieses Dokument ist ein Rahmenentwurf, der zur internen Prüfung erstellt wurde. Es beschreibt, wie Quantari Kunden nach dem Schweizer Finanzdienstleistungsrecht segmentieren würde und welche Folgen jede Segmentierung hat, falls und sobald eine regulierte Dienstleistung besteht. Es ist nicht endgültig, ist nicht in Kraft und bedarf der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Genehmigung. Heute wird kein Kunde segmentiert, da kein Onboarding aktiv ist.

Privatkunden

Privatkunden sind im Allgemeinen Kunden, die keine professionellen oder institutionellen Kunden sind. Privatkunden geniessen nach den anwendbaren Regeln das höchste Schutzniveau. Die genaue Definition und die daraus folgenden Schutzvorkehrungen werden durch das Schweizer Recht festgelegt und würden wie gesetzlich vorgeschrieben angewandt. [Definition anhand des geltenden Rechts zu bestätigen.]

Professionelle Kunden

Professionelle Kunden sind im Allgemeinen Kunden, die als über die Erfahrung, das Wissen und die Fähigkeit verfügend gelten, bestimmte Risiken zu tragen, und für die ein reduziertes Schutzniveau gilt. Die als professionell behandelten Kategorien werden durch das Schweizer Recht festgelegt. [Kategorien und Kriterien anhand des geltenden Rechts zu bestätigen.]

Institutionelle Kunden

Institutionelle Kunden sind im Allgemeinen bestimmte regulierte oder öffentliche Einrichtungen und grosse Unternehmen, für die das niedrigste Schutzniveau gilt. Die als institutionell behandelten Kategorien werden durch das Schweizer Recht festgelegt. [Kategorien anhand des geltenden Rechts zu bestätigen.]

Opting-out und Opting-in

Das Schweizer Recht erlaubt bestimmten Kunden unter genannten Bedingungen zu erklären, dass sie als einer anderen Segmentierung zugehörig behandelt werden möchten — beispielsweise ein Privatkunde mit den erforderlichen Qualifikationen, der sich für eine Behandlung als professioneller Kunde entscheidet, oder ein Kunde, der sich für ein höheres Schutzniveau entscheidet. Eine solche Änderung würde erfordern, dass die gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllt und nachgewiesen sind. [Opting-Bedingungen anhand des geltenden Rechts zu bestätigen.]

Nachweis und Dokumentation

Eine Segmentierung sowie jede Änderung daran müssten auf dokumentierter Grundlage festgestellt werden, wobei die massgeblichen Bedingungen nachgewiesen und aufgezeichnet werden. Der konkrete erforderliche Nachweis und die Aufzeichnungen würden den anwendbaren Regeln und dem künftigen Onboarding-Prozess folgen, die heute nicht bestehen.

Folgen der Segmentierung und Schutzvorkehrungen

Die Segmentierung eines Kunden beeinflusst das Schutzniveau, das er erhält, einschliesslich der ihm bereitgestellten Informationen, der anwendbaren Prüfungen und des Umfangs der anwendbaren Verhaltensregeln. Ein höherer Schutz gilt in der Regel für Privatkunden und ein niedrigerer Schutz für professionelle und institutionelle Kunden.

Überprüfung und Neusegmentierung

Eine Segmentierung muss möglicherweise überprüft und gegebenenfalls geändert werden, wenn sich die Umstände des Kunden oder die anwendbaren Regeln ändern. Der Prozess und die Auslöser für die Überprüfung würden in den künftigen Onboarding- und Überwachungsvorkehrungen festgelegt.

Keine aktuelle Segmentierung und ausstehende Angaben

Da Quantari heute keine Anlageanträge annimmt und kein Onboarding betreibt, wird kein Kunde segmentiert und es wurde keine Segmentierungsentscheidung getroffen. Die oben zusammengefassten Definitionen, Kategorien, Schwellenwerte und Opting-Bedingungen werden durch das geltende Schweizer Recht geregelt und sind zur rechtlichen Bestätigung markiert, bevor dieses Dokument fertiggestellt werden könnte. [Rechtliche Bestätigung: ausstehend.]

Status: Entwurf (Platzhalter). Zuletzt aktualisiert: noch nicht veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Quantari ist noch nicht zugelassen und nimmt keine Anleger an. Diese Website dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Erwerb eines Finanzprodukts, einer Anlagedienstleistung oder einer Anlageberatung dar.