Rechtliches
Gebührenoffenlegung
Entwurf — noch nicht in Kraft — rechtliche und Compliance-Genehmigung erforderlich
Dieses Dokument ist ein Platzhalter, der für die interne Prüfung erstellt wurde. Es stellt keine Rechtsberatung dar, ist nicht endgültig und regelt noch keine Beziehung zu Quantari. Endgültige Richtlinien werden veröffentlicht, bevor eine Dienstleistung verfügbar wird.
Dies ist eine Entwurfsübersetzung, die zu Informationszwecken bereitgestellt wird. Die englische Fassung ist die massgebliche und vorrangige Version; bei Abweichungen gilt die englische Fassung. Dieses Dokument ist noch nicht in Kraft und erfordert eine rechtliche und Compliance-Genehmigung.
Zweck und Status
Dieses Dokument ist ein Rahmenentwurf, der zur internen Prüfung erstellt wurde. Es beschreibt, wie Quantari die Gebühren, die es erheben würde, und die Drittkosten, die einem Kunden entstehen könnten, offenzulegen beabsichtigt, falls und sobald eine regulierte Dienstleistung besteht. Es ist nicht endgültig, ist nicht in Kraft und bedarf der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Genehmigung. Es wurde kein Gebührenmodell genehmigt, es sind keine Gebühren zahlbar und in diesem Entwurf werden keine Zahlen angegeben.
Rahmen der Verwaltungsgebühr
Jede künftige Dienstleistung könnte mit einer Verwaltungsgebühr für die Vermögensverwaltungsdienstleistung selbst verbunden sein. Die Grundlage, auf der eine solche Gebühr berechnet, erhoben und eingezogen würde, ist noch nicht definiert. Es wurde kein Satz, keine Staffel und kein Mindestbetrag festgelegt. [Verwaltungsgebühr: Genehmigung ausstehend.]
Rahmen der Performancegebühr
Jede künftige Dienstleistung könnte eine performanceabhängige Komponente umfassen. Ob eine Performancegebühr anfallen würde und, falls ja, wie sie ausgestaltet wäre, ist noch nicht entschieden und unterliegt der aufsichtsrechtlichen und kommerziellen Genehmigung. [Performancegebühr: zu bestätigen.]
High-Water-Mark, Mindestrendite (Hurdle Rate) und Kristallisierung
Sofern eine Performancegebühr verwendet würde, könnte sie Mechanismen wie eine High-Water-Mark (sodass eine Performancegebühr nur auf Gewinne über einem früheren Höchststand erhoben wird), eine Mindestrendite (Hurdle Rate) (eine Schwellenrendite, unterhalb derer keine Performancegebühr anfällt) und eine definierte Kristallisierungsfrequenz (wann eine angefallene Performancegebühr zahlbar wird) beinhalten. Ob und wie eines davon zur Anwendung käme, ist unbestimmt. [Mechanik der Performancegebühr: zu bestätigen.]
Brokerage- und Transaktionskosten
Die Ausführung von Transaktionen verursacht in der Regel Brokerage-Kommissionen, Spreads und damit verbundene Transaktionskosten, die von ausführenden Parteien erhoben werden. Diese würden von bestätigten Brokerage-Vorkehrungen abhängen, die heute nicht bestehen. [Brokerage-Kosten: bestätigter Broker ausstehend.]
Verwahr- und Bankkosten
Das Halten von Vermögenswerten verursacht in der Regel Verwahr-, Aufbewahrungs- und kontobezogene Gebühren, die von einer Bank oder einem Verwahrer erhoben werden. Diese würden von bestätigten Bank- und Verwahrvorkehrungen abhängen, die heute nicht bestehen. [Verwahr- und Bankkosten: bestätigte Anbieter ausstehend.]
Devisenkosten
Transaktionen oder Bestände in einer anderen Währung als der Referenzwährung des Kunden können Devisenumrechnungskosten und Spreads verursachen. Grundlage und Höhe solcher Kosten würden von den letztlich bestehenden Vorkehrungen abhängen und sind noch nicht definiert. [Devisenkosten: zu bestätigen.]
Marktdaten- und Produktkosten
Wenn Anlagen kollektive oder strukturierte Produkte umfassen, können diese Produkte eigene interne Kosten tragen, die von den Anlegern indirekt getragen werden, und bestimmte Dienstleistungen können Marktdatengebühren beinhalten. Solche Kosten würden ermittelt, sobald der Produktumfang und die Vorkehrungen festgelegt sind. [Produkt- und Datenkosten: zu bestätigen.]
Steuern und Abgaben
Anlagetätigkeit kann Steuern und Abgaben auslösen, etwa Transaktionssteuern und Quellensteuern, die von der Rechtsordnung und den individuellen Umständen des Kunden abhängen. Quantari würde keine Steuerberatung erbringen. Anwendbare Steuern liegen ausserhalb der Kontrolle von Quantari und werden hier nicht beziffert. [Steuern: individuell und von der Rechtsordnung abhängig.]
Übertragungs- und Beendigungskosten
Die Übertragung von Vermögenswerten in das oder aus dem Portfolio oder die Beendigung eines künftigen Mandats könnte Gebühren Dritter verursachen, etwa Übertragungs- oder Lieferungsgebühren. Solche Kosten würden von den bestehenden Vorkehrungen abhängen und sind noch nicht definiert. [Übertragungs- und Beendigungskosten: zu bestätigen.]
Rahmen für durchgerechnete Beispiele
Sobald ein Gebührenmodell genehmigt ist, beabsichtigt Quantari, die Gesamtkosten der Dienstleistung anhand durchgerechneter Beispiele zu veranschaulichen, die zeigen, wie sich Gebühren über einen Zeitraum ansammeln. Da keine Sätze bestehen, wird hier kein Beispiel bereitgestellt. Ein künftiges Beispiel würde klar gekennzeichnete, genehmigte Zahlen verwenden und würde kein bestimmtes Ergebnis implizieren. [Durchgerechnetes Beispiel: genehmigte Sätze ausstehend.]
Fehlende sachliche Angaben
Die folgenden Punkte sind noch nicht festgelegt und müssen vorliegen, bevor dieses Dokument fertiggestellt werden könnte: die Grundlage und Höhe der Verwaltungsgebühr; ob eine Performancegebühr anfällt und ihre Mechanik; bestätigte Brokerage-, Verwahr-, Bank- und Devisenvorkehrungen und deren Kosten; anwendbare Produkt- und Datenkosten; und die Behandlung von Übertragungs- und Beendigungsgebühren. Jeder Punkt ist oben als ausstehend markiert und keine Zahl darf angenommen werden.
Status: Entwurf (Platzhalter). Zuletzt aktualisiert: noch nicht veröffentlicht.