Rechtliches
Hinweis zu Auslagerung und Datenbearbeitung
Entwurf — noch nicht in Kraft — rechtliche und Compliance-Genehmigung erforderlich
Dieses Dokument ist ein Platzhalter, der für die interne Prüfung erstellt wurde. Es stellt keine Rechtsberatung dar, ist nicht endgültig und regelt noch keine Beziehung zu Quantari. Endgültige Richtlinien werden veröffentlicht, bevor eine Dienstleistung verfügbar wird.
Dies ist eine Entwurfsübersetzung, die zu Informationszwecken bereitgestellt wird. Die englische Fassung ist die massgebliche und vorrangige Version; bei Abweichungen gilt die englische Fassung. Dieses Dokument ist noch nicht in Kraft und erfordert eine rechtliche und Compliance-Genehmigung.
Zweck und Status
Dieses Dokument ist ein Rahmenentwurf, der zur internen Prüfung erstellt wurde. Es beschreibt allgemein die Kategorien der Auslagerung und der Datenbearbeitung durch Dritte, auf die sich eine künftige regulierte Dienstleistung stützen könnte, und wie Quantari diese zu regeln beabsichtigen würde. Es ist nicht endgültig, ist nicht in Kraft und bedarf der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Genehmigung. Kein Anbieter ist bestätigt und kein Dienstleister wird hier als aktiver Bearbeiter genannt.
Kategorien künftiger Auslagerung
Eine künftige Dienstleistung könnte sich für Funktionen, die Quantari nicht selbst wahrnimmt, auf externe Anbieter stützen. Die nachstehenden Kategorien beschreiben beabsichtigte Anbietertypen, nicht bestätigte Dienstleister. Die endgültige Anbieterliste würde festgelegt, beurteilt und offengelegt, sobald die Vorkehrungen bestätigt sind. [Anbieterliste: ausstehend.]
Hosting und Infrastruktur
Website-Hosting, Anwendungsinfrastruktur und damit verbundene technische Dienstleistungen könnten von externen Lieferanten bereitgestellt werden. Identität, Standort und Bedingungen eines solchen Lieferanten für eine künftige Dienstleistung sind nicht bestätigt. [Hosting-Anbieter: ausstehend.]
Identitätsprüfung, KYC und Geldwäschereibekämpfung
Ein künftiger Onboarding-Prozess könnte sich für die Identitätsprüfung sowie für Know-your-Customer- und Geldwäschereibekämpfungsprüfungen auf externe Dienste stützen. Ein solcher Prozess wird heute nicht betrieben und ein solcher Anbieter ist nicht beauftragt. [Anbieter für Identitätsprüfung/KYC/Geldwäschereibekämpfung: ausstehend.]
Kommunikation und Berichterstattung
Kundenkommunikation, Nachrichtenübermittlung und die Erstellung von Abrechnungen und Berichten könnten externe Werkzeuge und Anbieter umfassen. Die Werkzeuge und Anbieter für eine künftige Dienstleistung sind nicht bestätigt. [Anbieter für Kommunikation/Berichterstattung: ausstehend.]
Broker, Verwahrung und Bankdienstleistungen
Auftragsausführung, Abwicklung, Verwahrung und Bankdienstleistungen würden von externen regulierten Instituten bereitgestellt. Quantari hat CIC und Interactive Brokers (IBKR) lediglich als beabsichtigte künftige Beziehungen erwähnt; keiner von beiden ist bestätigt und es besteht keine Vorkehrung. [Anbieter für Broker/Verwahrung/Bankdienstleistungen: bestätigte Vereinbarungen ausstehend.]
Dokumentenspeicherung und Cybersicherheit
Dokumentenspeicherung, Aktenverwaltung und bestimmte Cybersicherheitsfunktionen könnten von externen Anbietern unterstützt werden. Eine solche Vorkehrung für eine künftige Dienstleistung ist nicht bestätigt. [Anbieter für Speicherung/Sicherheit: ausstehend.]
Internationale Bearbeitung und Datenschutz
Ein Teil der Bearbeitung durch künftige Anbieter könnte ausserhalb der Schweiz erfolgen. Sollte dies der Fall sein, beabsichtigt Quantari, die nach dem anwendbaren Datenschutzrecht für die grenzüberschreitende Bearbeitung erforderlichen Schutzvorkehrungen anzuwenden. Die Bearbeitungsorte hängen von Anbietern ab, die nicht bestätigt sind. [Bearbeitungsorte: ausstehend.]
Aufsicht, Vertraulichkeit und Prüfungsrechte
Quantari beabsichtigt, jede Auslagerung durch schriftliche Vorkehrungen zu regeln, die Dienstleistungsstandards, Vertraulichkeit, Datenschutz, Sicherheit sowie angemessene Aufsichts- und Prüfungsrechte behandeln. Die detaillierten Bedingungen würden Anbieter für Anbieter festgelegt, sobald die Vorkehrungen bestätigt sind.
Unterauftragsvergabe
Anbieter können ihrerseits auf Unterauftragnehmer zurückgreifen. Quantari beabsichtigt, angemessene Kontrollen über die Unterauftragsvergabe zu verlangen, einschliesslich Transparenz und gleichwertiger Pflichten. Die konkreten Bearbeitungsketten hängen von Anbietern ab, die nicht bestätigt sind. [Unterauftragsketten: ausstehend.]
Umgang mit Vorfällen und Beendigung
Quantari beabsichtigt, von Anbietern zu verlangen, die Erkennung, Meldung und Reaktion auf Vorfälle zu unterstützen sowie eine geordnete Beendigung und die Rückgabe oder Löschung von Daten zu ermöglichen. Die detaillierten Verfahren würden mit jedem bestätigten Anbieter festgelegt.
Fehlende sachliche Angaben
Die folgenden Punkte sind noch nicht festgelegt und müssen vorliegen, bevor dieses Dokument fertiggestellt werden könnte: Identität, Standort und Bedingungen jedes Anbieters; die Kategorien der Daten, die jeder bearbeiten würde; die Orte einer etwaigen grenzüberschreitenden Bearbeitung; die Unterauftragsketten; und die Aufsichts-, Prüfungs- und Beendigungsbedingungen. Jeder Punkt ist oben als ausstehend markiert, und kein nicht bestätigter Dienstleister darf als aktiver Bearbeiter behandelt werden.
Status: Entwurf (Platzhalter). Zuletzt aktualisiert: noch nicht veröffentlicht.