Zum Hauptinhalt springen

Rechtliches

Offenlegung zu Finanzdienstleistungen

Rahmenentwurf der Kundeninformationen, die Quantari nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) bereitstellen würde, sobald eine regulierte Dienstleistung besteht. Derzeit wird keine Dienstleistung angeboten und es besteht derzeit keine Bewilligung.

Entwurf — noch nicht in Kraft — rechtliche und Compliance-Genehmigung erforderlich

Entwurf — noch nicht in Kraft

Dieses Dokument ist ein Platzhalter, der für die interne Prüfung erstellt wurde. Es stellt keine Rechtsberatung dar, ist nicht endgültig und regelt noch keine Beziehung zu Quantari. Endgültige Richtlinien werden veröffentlicht, bevor eine Dienstleistung verfügbar wird.

Entwurfsübersetzung

Dies ist eine Entwurfsübersetzung, die zu Informationszwecken bereitgestellt wird. Die englische Fassung ist die massgebliche und vorrangige Version; bei Abweichungen gilt die englische Fassung. Dieses Dokument ist noch nicht in Kraft und erfordert eine rechtliche und Compliance-Genehmigung.

Zweck und Status dieses Dokuments

Dieses Dokument ist ein Rahmenentwurf, der zur internen Prüfung erstellt wurde. Es beschreibt die Kundeninformationen, die Quantari nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) bereitzustellen beabsichtigt, falls und sobald eine regulierte Finanzdienstleistung angeboten wird. Es begründet kein Kundenverhältnis, ist nicht endgültig, ist nicht in Kraft und bedarf vor der Veröffentlichung der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Genehmigung. Quantari bietet derzeit keine regulierte Finanzdienstleistung an.

Identität des künftigen Finanzdienstleisters

Anbieter einer allfälligen künftigen Dienstleistung wäre Quantari, das in der Schweiz systematische Anlagetechnologie entwickelt. Die endgültige Rechtsform von Quantari, die Handelsregisterangaben, der eingetragene Sitz sowie der formelle Kontaktkanal für Finanzdienstleistungsangelegenheiten sind noch nicht festgelegt und werden hier angegeben, sobald sie bestehen. [Rechtliche Identität des Anbieters: ausstehend.]

Aktueller Status vor der Bewilligung

Quantari verfügt derzeit über keine Bewilligung zur Erbringung regulierter Vermögensverwaltung oder anderer regulierter Finanzdienstleistungen und wird derzeit weder von der FINMA beaufsichtigt noch ist es einer Aufsichtsorganisation angeschlossen. Nichts in diesem Dokument ist dahingehend zu verstehen, dass heute eine regulierte Dienstleistung verfügbar wäre. Jede künftige Dienstleistung würde die Erlangung der erforderlichen Bewilligung sowie die Fertigstellung der hier beschriebenen Vorkehrungen voraussetzen.

Beabsichtigte Art der Dienstleistung

Die Dienstleistung, die Quantari zu entwickeln beabsichtigt, ist die diskretionäre Vermögensverwaltung auf der Grundlage systematischer, quantitativer Modelle. Dieser beabsichtigte Umfang wird nur zu Informationszwecken beschrieben. Die endgültige Beschreibung der Dienstleistung, ihre Grenzen und die Instrumente, die sie umfassen kann, hängen von der künftigen Bewilligung, dem genehmigten Produktumfang und bestätigten Anbietervorkehrungen ab und sind nicht festgelegt. [Umfang der Dienstleistung: Genehmigung ausstehend.]

Beabsichtigtes Modell der diskretionären Vermögensverwaltung

Nach dem beabsichtigten Modell würde ein Kunde Quantari ein diskretionäres Verwaltungsmandat erteilen, um Anlageentscheidungen innerhalb vereinbarter, dokumentierter Anlagerichtlinien zu treffen und umzusetzen, ohne für jede Transaktion Weisungen einzuholen. Das Mandat würde durch einen schriftlichen Vertrag geregelt, dessen Bestimmungen noch nicht für die Kundennutzung ausgearbeitet sind. Ein solches Mandat wird heute weder angeboten noch angenommen.

Auf den Kunden lautende, getrennt geführte Konten

Das beabsichtigte Modell beruht auf Konten, die auf den Namen des Kunden eröffnet werden und die eigenen Vermögenswerte des Kunden halten. Die Vermögenswerte des Kunden sollen von den eigenen Vermögenswerten von Quantari getrennt bleiben. Die konkrete Kontostruktur hängt von bestätigten künftigen Bank- und Verwahrvorkehrungen ab und ist noch nicht festgelegt. [Kontostruktur: bestätigte Anbieter ausstehend.]

Quantari würde keine Kundenvermögen halten

Quantari nimmt derzeit keine Kundengelder oder Kundenwertpapiere entgegen, hält, sichert oder verwaltet sie nicht, und das beabsichtigte Modell sieht nicht vor, dass Quantari Kundenvermögen in Verwahrung nimmt. Verwahrung und sichere Aufbewahrung würden von einer künftigen regulierten Bank und/oder einem Verwahrer im Rahmen gesonderter Vorkehrungen erbracht, sobald diese bestätigt sind.

Beabsichtigte Rollen künftiger Bank, Broker und Verwahrer

Von einer künftigen regulierten Bank, einem Broker und einem Verwahrer würde erwartet, dass sie Kontoführung, Auftragsausführung, Abwicklung und sichere Aufbewahrung bereitstellen. Quantari hat an anderer Stelle CIC und Interactive Brokers (IBKR) lediglich als beabsichtigte künftige Beziehungen erwähnt; keiner von beiden ist ein bestätigter Partner, und es besteht keine solche Beziehung. Die Aufteilung der Rollen zwischen diesen Parteien ist noch nicht festgelegt. [Rollen der Anbieter: bestätigte Vereinbarungen ausstehend.]

Kundenrisiken

Jede künftige Anlagedienstleistung wäre mit Risiken verbunden, einschliesslich des Risikos, einen Teil oder das gesamte investierte Kapital zu verlieren. Eine gesonderte allgemeine Risikooffenlegung beschreibt die Risikokategorien in Entwurfsform näher. Kein Anlageansatz kann Renditen garantieren oder Verluste verhindern, und die vergangene oder simulierte Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.

Kosten und Gebühren

Jede künftige Dienstleistung wäre mit Kosten verbunden, die eine Verwaltungskomponente, Drittkosten wie Brokerage, Verwahrung, Bankdienstleistungen, Devisen und Marktdaten sowie anwendbare Steuern und Abgaben umfassen könnten. Es wurde kein Gebührenmodell genehmigt und es wurden keine Sätze festgelegt. Eine gesonderte Gebührenoffenlegung beschreibt den beabsichtigten Gebührenrahmen in Entwurfsform, wobei alle Werte als ausstehend markiert sind. [Gebühren: Genehmigung ausstehend.]

Interessenkonflikte

Quantari beabsichtigt, Interessenkonflikte zu identifizieren, nach Möglichkeit zu verhindern und andernfalls zu bewältigen und offenzulegen, einschliesslich solcher, die sich aus den eigenen proprietären Modellen, aus der Auswahl von Anbietern und aus etwaigen Drittvergütungen ergeben. Eine gesonderte Richtlinie zu Interessenkonflikten beschreibt den beabsichtigten Ansatz in Entwurfsform. Governance- und Personalvorkehrungen sind noch nicht festgelegt.

Drittvergütungen

Ob in einer künftigen Dienstleistung Drittvergütungen, Retrozessionen oder Anreize entstehen könnten, hängt von Anbietervorkehrungen ab, die nicht bestätigt sind. Die beabsichtigte Haltung von Quantari zur Entgegennahme, Einbehaltung, Weitergabe oder Offenlegung solcher Vergütungen würde in den fertiggestellten Dokumenten zu Interessenkonflikten und Gebühren dargelegt. Eine solche Vereinbarung besteht heute nicht. [Drittvergütungen: bestätigte Vorkehrungen ausstehend.]

Beschwerden und Ombudsstelle

Quantari beabsichtigt, einen dokumentierten Beschwerdeprozess zu betreiben und sich vor dem Angebot einer regulierten Dienstleistung einer anerkannten Ombudsstelle anzuschliessen, wie es das Schweizer Recht verlangt. Derzeit ist kein Anschluss an eine Ombudsstelle bestätigt. Gesonderte Dokumente zu Beschwerden und zur Ombudsstelle beschreiben den beabsichtigten Ansatz in Entwurfsform. [Anschluss an Ombudsstelle: ausstehend.]

Dokumentations- und Informationspflichten

Sofern eine regulierte Dienstleistung angeboten wird, beabsichtigt Quantari, die vorvertraglichen und laufenden Informationen bereitzustellen und die Aufzeichnungen zu führen, die nach dem anwendbaren Schweizer Finanzdienstleistungsrecht erforderlich sind. Die genauen Dokumente, die ein Kunde erhalten würde, sowie der Zeitpunkt ihrer Übermittlung hängen vom fertiggestellten Dienstleistungsmodell ab und sind noch nicht festgelegt.

Fehlende sachliche Angaben

Die folgenden Punkte sind noch nicht festgelegt und müssen vorliegen, bevor dieses Dokument fertiggestellt werden könnte: die endgültige rechtliche Identität von Quantari und die eingetragenen Angaben; der Bewilligungsstatus und ein etwaiger Anschluss an eine Aufsichtsorganisation; die bestätigten Bank-, Brokerage- und Verwahrvorkehrungen; der genehmigte Produkt- und Strategieumfang; das genehmigte Gebührenmodell; und der bestätigte Anschluss an eine Ombudsstelle. Jeder Punkt ist oben als ausstehend markiert und keiner darf angenommen werden.

Status: Entwurf (Platzhalter). Zuletzt aktualisiert: noch nicht veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Quantari ist noch nicht zugelassen und nimmt keine Anleger an. Diese Website dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Erwerb eines Finanzprodukts, einer Anlagedienstleistung oder einer Anlageberatung dar.