Rechtliches
Hinweis zur Ombudsstelle
Entwurf — noch nicht in Kraft — rechtliche und Compliance-Genehmigung erforderlich
Dieses Dokument ist ein Platzhalter, der für die interne Prüfung erstellt wurde. Es stellt keine Rechtsberatung dar, ist nicht endgültig und regelt noch keine Beziehung zu Quantari. Endgültige Richtlinien werden veröffentlicht, bevor eine Dienstleistung verfügbar wird.
Dies ist eine Entwurfsübersetzung, die zu Informationszwecken bereitgestellt wird. Die englische Fassung ist die massgebliche und vorrangige Version; bei Abweichungen gilt die englische Fassung. Dieses Dokument ist noch nicht in Kraft und erfordert eine rechtliche und Compliance-Genehmigung.
Zweck und Status
Dieses Dokument ist ein Rahmenentwurf, der zur internen Prüfung erstellt wurde. Es beschreibt die Rolle, die eine anerkannte Ombudsstelle im Zusammenhang mit einer künftigen regulierten Dienstleistung spielen würde. Es ist nicht endgültig, ist nicht in Kraft und bedarf der rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Genehmigung. Derzeit ist kein Anschluss an eine Ombudsstelle bestätigt, und in diesem Entwurf wird keine Ombudsstelle genannt.
Künftige Anschlusspflicht
Bevor Kunden eine regulierte Finanzdienstleistung angeboten wird, beabsichtigt Quantari, sich einer anerkannten Ombudsstelle anzuschliessen, wie es das Schweizer Finanzdienstleistungsrecht verlangt. Ein solcher Anschluss würde im Rahmen der Erlangung der Bewilligung zur Erbringung der Dienstleistung hergestellt. [Anschluss an Ombudsstelle: ausstehend.]
Derzeit keine bestätigte Ombudsstelle
Quantari ist derzeit keiner Ombudsstelle angeschlossen, und keine ist bestätigt oder hier genannt. Da keine regulierte Dienstleistung angeboten wird, ist heute kein Ombudsverfahren verfügbar. Die Anschlussdetails würden hier angegeben, sobald sie bestehen.
Interne Beschwerdeeskalation
Quantari beabsichtigt, als ersten Schritt einen dokumentierten internen Beschwerdeprozess zu betreiben, sodass ein unzufriedener Kunde eine Beschwerde erheben und diese vor jedem externen Schritt prüfen lassen kann. Ein gesondertes Beschwerdedokument beschreibt den beabsichtigten internen Prozess in Entwurfsform.
Mediation und die Rolle der Ombudsstelle
Eine Ombudsstelle würde in der Regel einen neutralen aussergerichtlichen Mediationsdienst für Streitigkeiten anbieten, die der interne Prozess eines Anbieters nicht gelöst hat. Eine Ombudsstelle vermittelt und erleichtert eine Beilegung; sie handelt nicht für eine der Parteien und ihre Rolle würde hier beschrieben, sobald ein Anschluss besteht.
Kundenrechte und Verhältnis zu den Zivilgerichten
Der Rückgriff auf eine Ombudsstelle würde das Recht eines Kunden nicht beseitigen, eine Angelegenheit vor den Zivilgerichten zu verfolgen. Die Mediation durch eine Ombudsstelle ist in der Regel eine Alternative zu gerichtlichen Verfahren und ersetzt diese nicht; ein Kunde würde seine gesetzlichen Rechte behalten.
Anschlussdetails ausstehend
Die Identität der Ombudsstelle, der Umfang ihrer Zuständigkeit sowie das Verfahren und die Kontaktangaben für ihre Inanspruchnahme würden hier alle angegeben, sobald ein Anschluss bestätigt ist. Keines davon darf in der Zwischenzeit angenommen oder erfunden werden. [Identität und Verfahren der Ombudsstelle: ausstehend.]
Status: Entwurf (Platzhalter). Zuletzt aktualisiert: noch nicht veröffentlicht.